Der Studenten-Thread

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nameless89
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von nameless89 »

@Annika: Da ich bald evtl. zwei Nebenjobs habe, meine Frage an dich: Wie läuft das dann mit der Lohnsteuerkarte? Man hat ja im Grunde nur eine und beide Arbeitgeber bräuchten eine. Gibt es die Möglichkeit eine zweite zu beantragen. Ich würde bei beiden Nebenjobs sicherlich auch nur maximal 200€ im Monat verdienen, also nicht über den Freibetrag als Student kommen
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Annika
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Annika »

Ja man kann eine zweite beantragen. Da wird man dann automatisch in die deutlich schlechtere Steuerklasse katapultiert, was aber letztlich ja eh egal ist, da man keine Steuern zahlt. ;) Wobei ich glaub ich damals bei einem der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte erst gar nicht abgeben brauchte (war alles ein bissl komisch). Aber prinzipiell ist es eben überhaupt kein Problem auch mehrere Steuerkarten zu haben. Muss man eben dann beantragen :)
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Hörnäy
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Hörnäy »

Frage: Ich bin ja jetzt 25 und kriege daher kein Kindergeld mehr. Gibt es dann eigentlich außer den maximal 20 Stunden, die ich in der Woche arbeiten darf, um in der KK als Student anerkannt zu werden, irgendwelche betraglichen Grenzen, an die ich mich halten muss, um keine Probleme zu kriegen? Weiß das jemand? Sonstige staatliche Unterstützung bekomme ich nicht, also kein BaFöG oder so. Mal abgesehen davon, dass ich natürlich Steuern zahlen muss, wenn ich mehr als 4800 € verdiene im Jahr.
Schlodz

Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Schlodz »

Ich bin Student an der DHBW, d.h. ich bin nebenher offiziell vollangestellt in einer Firma und verdiene momentan rund 1000€ Netto und gelte dennoch als Student und muss keine Abgaben zahlen. Keine Ahnung ob das in allen Bundesländern so ist und whatever, aber in BaWü isses zumindest so.
Dazor

Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Dazor »

@hörnäy: dein steuerfreibetrag ist in Deutschland so oder so bei ~ 8000ro, und nicht die von dir genannten 4800 Euro. Als Student ist es sowieso hirnrissig 2 Nebenjobs zu haben die auf 400-Euro Basis laufen. Übertrittst du die eben genannte 4800 Euro müsstest du bis zu 20% steuern zahlen.
Wenn Ich du wäre, würde ich deinen Arbeitgeber fragen, ob er deine minijob abändert in eine Teilzeitkraft mit geringfügiger Beschäftigung mit der Lohnsteuerkarte, wodurch du dann in den Raster 8000 Euro fallen würdest, oder ob dein Arbeitgeber deinen Lohn aus der Firmenkasse ohne Lohnsteuerkarte auszahlen könnte. Dadurch müsstest du dem Fiskus gar nicht erst angeben, dass du einen Mnijob hast.
Also, wie gesagt. Steuern zahlen erst ab einem wert um ~ 8000 Euro. Alles andere ist unüberlegt. Solltestdu jedoch über diesen Wert kommen, oder wenn du die umschlaue Methode mit den 4800 Euro machen willst, kannst du immer noch die gesamten Werbungskosten geltend machen. Dazu gehört unter anderem deine Anfahrt zur Uni (hin und zurück), Anschaffungen für die Uni wie Bücher, Toner, PC, Kopien usw., Studiengebührenund vieles mehr. Dadurch kannst du deinen Betrag verringern, welches du im Jahr verdient hast. Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du ja fragen.

@schlodz: dein Vergleich mit der dhbw ist in keinem Fall vergleichbar mit anderen hochschuleinrichtungen in Deutschland. Die dhbw hat eine Sonderregelung aufgrund eines gerichtsurteiles bekommen. Im Grunde bist du in deinem betrieb ein dauerhafter Praktikant mit Entlohnung und sonderzahlungen, welche dem Fiskus nicht genannt werden müssen. Noch. Irgendwann wird dem Finanzamt schon auffallen, dass die Entlohnung zu hoch ist. Teilweise 14 Monatsgehälter mit 700 euro aufwärts, und das ganze auch noch komplett steuerfrei. ... Mehr sage ich mal nicht dazu.
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Hörnäy
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Hörnäy »

Dazor hat geschrieben:@hörnäy: dein steuerfreibetrag ist in Deutschland so oder so bei ~ 8000ro, und nicht die von dir genannten 4800 Euro. Als Student ist es sowieso hirnrissig 2 Nebenjobs zu haben die auf 400-Euro Basis laufen. Übertrittst du die eben genannte 4800 Euro müsstest du bis zu 20% steuern zahlen.
Wenn Ich du wäre, würde ich deinen Arbeitgeber fragen, ob er deine minijob abändert in eine Teilzeitkraft mit geringfügiger Beschäftigung mit der Lohnsteuerkarte, wodurch du dann in den Raster 8000 Euro fallen würdest, oder ob dein Arbeitgeber deinen Lohn aus der Firmenkasse ohne Lohnsteuerkarte auszahlen könnte. Dadurch müsstest du dem Fiskus gar nicht erst angeben, dass du einen Mnijob hast.
Also, wie gesagt. Steuern zahlen erst ab einem wert um ~ 8000 Euro. Alles andere ist unüberlegt. Solltestdu jedoch über diesen Wert kommen, oder wenn du die umschlaue Methode mit den 4800 Euro machen willst, kannst du immer noch die gesamten Werbungskosten geltend machen. Dazu gehört unter anderem deine Anfahrt zur Uni (hin und zurück), Anschaffungen für die Uni wie Bücher, Toner, PC, Kopien usw., Studiengebührenund vieles mehr. Dadurch kannst du deinen Betrag verringern, welches du im Jahr verdient hast. Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du ja fragen.
Gott, klingt das alles kompliziert. ;) Also derzeit arbeite ich bei einem privaten Nachhilfeinstitut und bin dort, glaube ich, sogar als "freier Mitarbeiter" oder so angestellt. Jedenfalls habe ich keine Lohnsteuerkarte abgegeben. Ich verdiene derzeit immer unter 400 €. Also, mal 350, aber meistens eher um die 300 €.

Ab Oktober werde ich meinen Master an einer anderen Uni machen (bisher Fernuni, dann Präsenzuni in meiner Nähe). Da ich später gerne in die Forschung will, würde ich versuchen wollen, so schnell wie möglich dort einen Job als Hilfskraft zu finden. Wenn ich dort 40 h im Monat arbeite, wäre ich ja schon bei 400 €. Meinen anderen Job würde ich eigentlich ungern dann aufgeben wollen bzw. kann ich auch erstmal nicht so einfach. ;) Die brauchen dann ja jemand Neuen und das geht nicht so schnell, zumindest nicht bei meiner Fächerkombi. Gut, würde ich den Job noch dieses Jahr kriegen, könnte ich es wohl, zwei, drei Monate so lassen, da ich dann mit dem, was ich im gesamten Jahr verdient habe, noch unter 4800 € bleiben könnte.

Kannst du mir was dazu sagen? Also, bei dem Unijob werd ich wohl ne Lohnsteuerkarte haben müssen, weiß das jemand? Und wenn ich bei dem anderen Job gar keine brauche, welche Grenze gilt dann? Klar, wenn ich ne Steuererklärung mache, müsste ich das angeben. Aber angenommen, ich bleibe mit dem Unijob bei unter 4800 € und der andere Job ist nicht angemeldet, wäre das dann okay, wenn ich unter 8000 € bleibe? Oder ist das nicht legal? :D Sorry, aber ich kenn mich da gar nicht aus, musste ich bisher auch nicht und will ja auch nix verkehrt machen... Es ist zwar jetzt noch nicht aktuell, kann es dann aber evtl. sehr schnell werden...
Dazor

Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Dazor »

Hörnäy hat geschrieben: Gott, klingt das alles kompliziert. ;) Also derzeit arbeite ich bei einem privaten Nachhilfeinstitut und bin dort, glaube ich, sogar als "freier Mitarbeiter" oder so angestellt. Jedenfalls habe ich keine Lohnsteuerkarte abgegeben. Ich verdiene derzeit immer unter 400 €. Also, mal 350, aber meistens eher um die 300 €.
Noch mal zur Verständigung. Die Jahreseinnahmen eines Minijobs (auch: Geringfügig entlohnte Beschäftigung) müssen nicht beim Finanzamt angegeben werden, da diese, sofern du jeden Monat unter 400 Euro oder im Jahr unter 4800 Euro verdienst, steuerfrei sind. Es fließt also nicht in die Steuererklärung ein! Beachten musst du nur, dass du nur einen Minijob haben darfst, da jeder Angestellte in einer Knappschaft registriert wird, worauf das Finanzamt auch Zugriff hat. Das Verlangen einer Lohnsteuerkarte bei einem solchen Job ist im Grunde nutzlos, da es deinem Arbeitgeber nichts nützt, und dem Finanzamt auch nicht.
Ab Oktober werde ich meinen Master an einer anderen Uni machen (bisher Fernuni, dann Präsenzuni in meiner Nähe). Da ich später gerne in die Forschung will, würde ich versuchen wollen, so schnell wie möglich dort einen Job als Hilfskraft zu finden. Wenn ich dort 40 h im Monat arbeite, wäre ich ja schon bei 400 €. Meinen anderen Job würde ich eigentlich ungern dann aufgeben wollen bzw. kann ich auch erstmal nicht so einfach. ;) Die brauchen dann ja jemand Neuen und das geht nicht so schnell, zumindest nicht bei meiner Fächerkombi. Gut, würde ich den Job noch dieses Jahr kriegen, könnte ich es wohl, zwei, drei Monate so lassen, da ich dann mit dem, was ich im gesamten Jahr verdient habe, noch unter 4800 € bleiben könnte.
Jetzt kommt hier die Problematik auf. Studentische Hilfskräfte sind, soweit ich weis frei von Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber in Folge deiner zweiten Einstellung musst du eine Lohnsteuerkarte vorlegen, denn wenn du dies nicht tust, wird der Lohn mit der Klasse VI versteuert. Ist jetzt wiederum nicht schlimm, da du die zu viel bezahlten Steuern im nächsten Jahr zurückbekommen kannst, aber man kann es auch einfach vermeiden, indem man die Karte abgibt bzw. du dich beim Einwohnermeldeamt mal erkundigen solltest, welche Klasse du hast. Ggf. die 1, da das Finanzamt seit diesem Jahr alles voll elektronisch machen möchte mit ihrem Programm Elstam II. Soviel ich weis musst du auf deinen Lohn dann Rentenversicherungsbeiträge zahlen! Beachte aber: Ist dein Gesamteinkommen am Jahresende unter 8.004 Euro (habe jetzt mal nachgeschaut ;) ) musst du keinerlei Einkommenssteuern zahlen. Überschreitest du diesen Wert, gäbe es noch wie gesagt die Möglichkeit Werbungskosten gelten zu lassen. Wenn deine Eltern noch Kindergeld bekommen, muss dies auch in dein Gesamteinkommen einfließen! Wenn du weitere Einnahmen hast, musst du noch andere Dinge beachten. Bafög, Kapitalerträge usw.
Kannst du mir was dazu sagen? Also, bei dem Unijob werd ich wohl ne Lohnsteuerkarte haben müssen, weiß das jemand?
Ja brauchst du! Besorgt die Uni bzw. macht es das Finanzamt jetzt aber selbst.^^ Kannst aber an deiner Uni nochmal genauer nachfragen, die wissen sicherlich bescheid.
Und wenn ich bei dem anderen Job gar keine brauche, welche Grenze gilt dann? Klar, wenn ich ne Steuererklärung mache, müsste ich das angeben. Aber angenommen, ich bleibe mit dem Unijob bei unter 4800 € und der andere Job ist nicht angemeldet, wäre das dann okay, wenn ich unter 8000 € bleibe? Oder ist das nicht legal? :D Sorry, aber ich kenn mich da gar nicht aus, musste ich bisher auch nicht und will ja auch nix verkehrt machen... Es ist zwar jetzt noch nicht aktuell, kann es dann aber evtl. sehr schnell werden...
Gib deinen zweiten Minijob (also nicht den Unijob) einfach nicht an, und gut ist. Sprich dieses Thema auch gar nicht an, denn die könnten das ganze noch missverstehen. Beamte sind nicht immer die hellsten Leuchten. ;) Das ganze ist legal, denn dafür wurden diese Minijobs ja eingeführt. Schau einfach, dass du bei deinem Unijob nicht über 4.800 Euro kommst, dann solltest du bei deiner Steuererklärung auch keine Probleme haben.

Ich hoffe mal, ich konnte deine Fragen zufriedenstellend beantworten.
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Hörnäy
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Hörnäy »

Okay, nur nochmal zusammenfassend fürs Verständnis:

- Voraussetzungen: Ich krieg im Oktober oder November einen Hiwi-Job, behalte aber meinen Nachilfejob.
- Für den Unijob geb ich ne Lohnsteuerkarte ab. Dort darf ich nicht mehr als 4800 € im Jahr verdienen. (Sonst passiert was genau?) Rentenversicherungsbeiträge muss ich aber so oder so zahlen? Wie viel ist das?
- Mit Unijob und Nachhilfejob zusammen darf ich nicht mehr als 8004 € verdienen, sonst muss ich Einkommenssteuer bezahlen?
- Ab wann müsste ich eine Steuererklärung machen? Sobald 2 oder 3 doch eintritt oder so oder so? Und erst bei der Steuererklärung muss ich dann meinen Nachhilfejob angeben? Zählen da auch private Nachhilfestunden? Denn die sind ja eher unregelmäßig bei mir und ich hab auch keine Nachweise darüber...

Danke schon mal für deine Hilfe. Ist mir zumindest etwas klarer geworden.
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Annika
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Annika »

Hörnäy hat geschrieben:Rentenversicherungsbeiträge muss ich aber so oder so zahlen? Wie viel ist das?
Also ich hatte damals als Studentische Hilfskraft die Wahl, ob ich die Rentenversicherungsbeträge zahlen will oder nicht. Das war ein extra Formular und beruhte eben auf Freiwilligkeit, da ich keine Steuern zahlen musste etc.

Bei dem Unijob musst du nur generell aufpassen, wie du das mit der Nachhilfe angibst. Ich hatte damals ja auch noch nen anderen Job, neben meiner SHK-Tätigkeit und da war das mal etwas knapp was die Stundenzahl anging. Denn man darf einen gewissen Arbeitsstundensatz insgesamt für die Uni (keine Ahnung ob sonst auch) nicht überschreiten, da du sonst nicht mehr als (hauptberufliche) Studentin bei denen gilst, und die Personalverwaltung dich dann ablehnen würde.
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Hörnäy »

Annika hat geschrieben:Bei dem Unijob musst du nur generell aufpassen, wie du das mit der Nachhilfe angibst. Ich hatte damals ja auch noch nen anderen Job, neben meiner SHK-Tätigkeit und da war das mal etwas knapp was die Stundenzahl anging. Denn man darf einen gewissen Arbeitsstundensatz insgesamt für die Uni (keine Ahnung ob sonst auch) nicht überschreiten, da du sonst nicht mehr als (hauptberufliche) Studentin bei denen gilst, und die Personalverwaltung dich dann ablehnen würde.
Ah, interessant. Weißt du, wie viele Stunden das sind? Sind das 20 Stunden wie bei der KV? Das dürfte ich da dann eh nicht. Wobei ich gar nicht wüsste, wo meine Stunden von der Nachhilfe auftauchen könnten, also wo die aufgezeichnet würden, dass es Probleme geben könnte...
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Annika
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Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Annika »

Hörnäy hat geschrieben:
Annika hat geschrieben:Bei dem Unijob musst du nur generell aufpassen, wie du das mit der Nachhilfe angibst. Ich hatte damals ja auch noch nen anderen Job, neben meiner SHK-Tätigkeit und da war das mal etwas knapp was die Stundenzahl anging. Denn man darf einen gewissen Arbeitsstundensatz insgesamt für die Uni (keine Ahnung ob sonst auch) nicht überschreiten, da du sonst nicht mehr als (hauptberufliche) Studentin bei denen gilst, und die Personalverwaltung dich dann ablehnen würde.
Ah, interessant. Weißt du, wie viele Stunden das sind? Sind das 20 Stunden wie bei der KV? Das dürfte ich da dann eh nicht. Wobei ich gar nicht wüsste, wo meine Stunden von der Nachhilfe auftauchen könnten, also wo die aufgezeichnet würden, dass es Probleme geben könnte...
Ich meine das sind wirklich so um die 20 Stunden pro Woche. Ich hatte damals auf jeden Fall nen Univertrag mit 8 Stunden und bei dem anderen Nebenjob 11 Std. in der Woche. Also müsste das hinkommen :)

EDIT: Und wenn du wegen der Nachhilfe echt nirgens gemeldet bist, ist es ja egal. Ich hatte damals halt bei beiden ne Lohnsteuerkarte bzw. die hatten meine Sozialversicherungsnummer und ich hab Rentenbeiträge gezahlt, also konnt ich da nichts unter den Tisch fallen lassen, selbst wenn ich gewollt hätte :D
Dazor

Re: Der Studenten-Thread

Beitrag von Dazor »

Hörnäy hat geschrieben:Okay, nur nochmal zusammenfassend fürs Verständnis:

- Voraussetzungen: Ich krieg im Oktober oder November einen Hiwi-Job, behalte aber meinen Nachilfejob.
- Für den Unijob geb ich ne Lohnsteuerkarte ab. Dort darf ich nicht mehr als 4800 € im Jahr verdienen. (Sonst passiert was genau?) Rentenversicherungsbeiträge muss ich aber so oder so zahlen? Wie viel ist das?
- Mit Unijob und Nachhilfejob zusammen darf ich nicht mehr als 8004 € verdienen, sonst muss ich Einkommenssteuer bezahlen?
- Ab wann müsste ich eine Steuererklärung machen? Sobald 2 oder 3 doch eintritt oder so oder so? Und erst bei der Steuererklärung muss ich dann meinen Nachhilfejob angeben? Zählen da auch private Nachhilfestunden? Denn die sind ja eher unregelmäßig bei mir und ich hab auch keine Nachweise darüber...

Danke schon mal für deine Hilfe. Ist mir zumindest etwas klarer geworden.
Private Nachhilfestunden zählen nicht dazu, außer du bist so ehrlich, und möchtest das als Gewerbe beim Gewerbemeldeamt anmelden. ;) Wodurch ganz andere Regeln für dich gelten würden. :D

Du musst ab dem Moment eine Steuererklärung machen, ab dem du eine Lohnsteuerkarte abgibst. Dies geschieht mit deinem Unijob, wodurch du daran hin drumrum kommst. Mit diesem Unijob darfst du nicht über 8.004 Euro kommen. Wenn ich das mit deinem Nachhilfejob (Aushilfsjob) nicht falsch verstanden habe, müsste das so alles stimmen, wie ich es gesagt habe. Die 20 Stunden in der Woche, wie es Annika gesagt hat, stimmen im Übrigen auch. Du darfst keine 21 in der Woche schaffen. ;)
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