Müssen wir beim Auszug renovieren?

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Damaris

Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Damaris »

Hallo ihr lieben,

vorweg : Wenn alle stricke reißen werden wir den Mietvertrag von einem anwalt prüfen lassen,da der das aber auch nicht umsonst macht frag ich erst mal euch! =)

ihr habt mir schon des öfteren gut geholfen, deshalb wende ich mich mal wieder an euch :)
Wir werden ja bald ausziehen aus unserer jetzigen Wohnung.
Meine Mutter hat unseren Vermieter angerufen und er sagte dann zu ihr: sie wollen dann aber renovieren?
Meine Mutter hat gesagt, nein hatten wir nicht vir, da wir auch vor einigen Jahren Renoviert hatten und sämtliche Sachen an der Wohnung verbessert haben ( zb Laminat gelegt,Treppen gefließt,Garten angelegt usw) und sagte er solle sich das mal anschauen.
Er meldet sich jetzt wegen einem Termin.

Meine Frage: im Mietvertrag steht unter "Beendigung des Mietverhältnisses" :

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei einem Auszug vor beeendiung oder vor Ablauf einer Räumungsfrist hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen,auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.

Das heißt doch das wir NICHT Renovieren müssen? Im sauberen zustand ist ja in dem sinne Besenrein gemeint.

Dann steht aber unter " Schönheitsreparaturen" :

die schönheutsreparaturen sind vom mieter auf eigene kosten während des mietverhältnisses,spätestens dessen endes durchzuführen.
Die schönheitsreparaturen sind fachgerecht dem zweck und der art der mieträume entsprechend regelmäßig durchzuführen,wenn das aussehen der wohnräume mehr als nur unerheblich durch den gebrauch beeinträchtigt ist.dies ist im allgemeinen nach folgenden zeitabständen der Fall:
In Küchen,Bädern Dusche alle 3 Jahre
Wohn-schlafräumen alle 5 Jahre
alle anderen nebenräume alle 7 Jahre.

Jetzt wissen wir nicht wonach wir uns richten müssen/sollen.
Denn die wohnräume sind bei uns nicht vom aussehen durch den gebrauch beeeinträchtigt.
Sieht alles schön aus.
und ausserdem steht doch nirgends klipp und klarr das wir bei auszug komplett renovieren müssen.

Zudem wir das Geld dafür sowieso NICHT haben,was will der denn dann machen wenn wir es eh nicht
zahlen können????Qir könenen uns gerade mal mit ach und krach den umzug leisten und da geht alles drauf was meine mutter gespart hatte.
Wir haben ja eine Kaution hitnerlegt die mit zinsen auf einem konto sind(wohnen jetzt 20 jahre hier) aber die werden dabei draufgehen weil wir an einer stelle schimmel haben,und ich denke das er dafür die kaution nehmen wird/muss.
Also bleibt kein geld für die renovierung.

Kennt sich jemand damit aus?Ihr würdet mir/uns echt weiterhelfen

Danke schonmal
Zuletzt geändert von Freckles* am 13.04.2011, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel angepasst.
Larna

Re: MÜSSEN wir Renovieren?(auszug)

Beitrag von Larna »

Ich bin keine Juristin und kann nur aus meiner Erfahrung mit Vermietern bzw. Wissen aus Angelesenem sprechen, aber grundsätzlich kann Dich Dein Vermieter nicht dazu zwingen, nach diesen Zeitintervallen automatisch Schönheitsreparaturen zu vorzunehmen, wenn alles in schönem Zustand ist bzw. mit dem Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe vergleichbar ist:
Grundsätzlich darf der Vermieter die Schönheitsreparaturen nur soweit auf den Mieter übertragen, wie dies erforderlich ist, um den verursachten Grad der Abnutzung der gemieteten Räume auszugleichen. Die Verpflichtung darf nicht soweit gehen, dass die Räume in einem besseren Zustand zurückgegeben werden müssen, als sie übergeben wurden.
Und da ihr schon zwanzig Jahre in der Wohnung lebt, werden manche Klauseln zu Eure Lasten wohl ohnehin ungültig sein:
Die Folge der jüngsten Rechtsprechung des BGH zum Thema Schönheitsreparaturen ist, dass nahezu alle vor den Jahren 2003 bis 2006 in AGB gefassten Vereinbarungen zur Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam sind. Der Mieter ist dann nicht zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet.
Anders sieht es aus, wenn ihr eine individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter hattet, in der Ihr Euch für die Endrenovierung verpflichtet habt. Ansonsten würde ich aber einfach nur streichen und die Dinge reparieren/renovieren/ersetzen, von denen Du weißt, dass sie durch Euch abgenutzt worden oder kaputt gegangen sind (kann z.B. ein kaputter Handtuchhalter sein, hatten wir mal).

Aber falls der Vermieter stressen sollte, ist es sicherlich nicht schlecht, einen Anwalt noch einmal über den Vertrag schauen zu lassen - sicher ist sicher. ;) Grundsätzlich könnt Ihr allerdings erst einmal schauen, was der Vermieter sagt, schließlich hat er Eure Wohnung wahrscheinlich seit langem nicht von innen gesehen und weiß gar nicht, dass alles gepflegt und sauber ist. Glücklicherweise sind die meisten Vermieter ja keine Unmenschen, die unnötig Stress machen. :)

Falls Du mehr dazu nachlesen willst, hier ist eine gute Quelle, von der auch die obigen Zitate stammen:
http://www.internetratgeber-recht.de/Mi ... check8.htm

Edit: Den Schimmel hatte ich übersehen. Das sieht dann natürlich noch einmal anders aus. :ohwell:
Zuletzt geändert von Larna am 13.04.2011, 19:47, insgesamt 3-mal geändert.
Schlodz

Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Schlodz »

Eurem Vermieter dürfte es herzlich egal sein, ob ihr euch die Renovierung leisten könnt oder nicht, die Wohnung muss laut Mietvertrag wieder in einem sauberen Zustand übergeben werden, dazu zählt auch die Entfernung von Schimmel und die Renovierung von kaputten Sachen.

Wenn es bei euch bis auf den Schimmel in Ordnung ist, dann müsst ihr eben als "Renovieren" dafür sorgen, dass der Schimmel weg kommt. Das ist dann allerdings zunächst einmal eure Aufgabe und nicht die des Vermieters.
Dazor

Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Dazor »

Puh, der Schimmel wird euch nicht nur die Kaution kosten. Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass Ihr Hauptverantwortlich für die Entstehung dieses Schimmelfleckes seit, dann müsst ihr für die professionelle Entfernung zahlen. Und solltet Ihr schon ausgezogen sein, dann wird er eine Schimmelentfernungsfirma einstellen, und die Rechnung an euch schicken. Aber wie gerade erwähnt. Er steht in der Beweispflicht (So ist meines Wissenstandes die derzeitige Rechtslage in diesem Punkt)
Damaris

Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Damaris »

Danke für die schnellen Antworten.
Ja wenn der blöde Schimmel nicht wäre.

Als wir damals renoviert hatten,haben wir das von einer Firma trocken legen lassen.Und das ist jetzt halt wieder durchgekommen.
Zudem in dem Haus sowieso gepfuscht wurde (zb als dämmung wurde Zeitungspapier benutzt) und solche sachen. der schimmel ist im flur und hinter der wand gehts ins Bad,also genau dahinter ist die Dusche. Vllt haben die da auch nicht richtig gearbeitet.Aber dann ist das ja nicht unsere schuld eig..aber beweis das mal :(

@Larna danke für den Link! Das hört sich ja so eig nicht schlecht an..aber gut mit dem schimmel müssen wir dann noch gucken.Wegen der besichtigung, nee unser vermieter hat sie die 20 Jahre nur glaub 2 mal blicken lassen und das war gleich zu anfang.

Wenn wir nicht renovieren müssen und die Kaution (haben mal gerechnet müssen mind.2000 € sein mittlerweile) für den schimmel nehmen können dann ist das ja gut,denke so ne firma wird ja nicht viel mehr kosten oder?
Dazor

Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Dazor »

Unverbindliches Angebot einholen? Je nach Härtefall kann das auch deutlich teurer werden.
Schranzmarichen

Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Schranzmarichen »

Huhu,

ich war schon mit 2 Vermietern vor Gericht und kann ein Lied von solchen Dingen singen.

Baut nicht zu sehr auf die Kaution, die kann er z.B. "in Höhe der zu erwartenden Nebenkosten-Nachzahlungen" einbehalten und wird sie - so liest sich das jedenfalls - auch sicher nicht rausrücken, bis er die Wohnung in dem von ihm geforderten Zustand hat.

Bei mir ging es damals ebenfalls wegen Renovierung vors Gericht (ich hatte dort allerdings nur 6 Monate gewohnt und habs nicht eingesehen, den Teppich neu verlegen zu lassen) und klar, er hat verloren, aber auf meine Kaution habe ich die vollen 2 1/2 Jahre, die das Verfahren gedauert hat, gewartet. Den nächsten Vermieter, der die Kaution wegen eines defekten Duschkopfs zurückbehalten hat, musste ich selbst auf Rückzahlung der Kaution verklagen und hab auch da knapp 2 Jahre aufs Urteil und mein Geld gewartet...

Daher kann ich euch aus meiner Erfahrung heraus nur eines ans Herz legen: sucht euch die nächstgelegene Zentrale des Mieterschutzbunds und lasst euch dort beraten. Es hat sich in den letzten Jahren so unwahrscheinlich viel getan, meist zugunsten der Mieter. Die Leute dort sind auf aktuellem Stand, mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und helfen sogar vorab per E-Mail, wenn man ihnen die fraglichen Unterlagen und Infos zukommen läßt.

Als Tipp noch eines: Wohnungsbegehungen (sofern erforderlich) mit dem Vermieter solltet ihr ab sofort nur noch unter Zeugen machen - also niemand aus der Familie, sondern z.B. ein Freund / eine Freundin.

LG
das Marichen
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Petra
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Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Petra »

Zu den Renovierungsfristen: Früher galt dies als sog. "starre Frist", dass wurde durch das Gericht aber gekippt. Ob eine Renovierungspflicht besteht, hängt eben von dem Zustand der einzelnen Wohnräume ab.

Mit dem Schimmel ist das so eine Sache. Ein Vermieter ist da natürlich schnell bei der Hand mit der Aussage das die Schuld beim Mieter liegt. Es ist natürlich auch schwierig zu belegen und das macht diesen Punkt so tükisch. Bei manchen Stellen ist es offensichtlich, dass Schimmel NICHT durch den Mieter entstanden sein kann. Aber bei Gegenden im Fensterbereich sowie im Nassbereich hilft sehr oft nur eine Entscheidung vom Gericht -ausser es gibt auch hier offensichtliche Baumängel.

Bei der Kaution wird eigentlich in der Regel ein sog. Einbehalt vorgenommen. Dieser soll zum Beispiel auch mögliche BK und HK Nachzahlungen decken. Geh also nicht davon aus, dass ihr die gesamte Kaution freigegeben bekommt.

Seit ihr versichert oder beim Mieterverein? Dann könnten dies Anlaufstellen sein um das Schimmelproblem noch einmal genauer zu klären.
Bild

Liebe ist...
Damaris

Re: Müssen wir beim Auszug renovieren?

Beitrag von Damaris »

Nein sind bei keinem Mieterverein..ok ich werde den ein oder anderen Tip befolgen.. wie zB einen Freund mit dazu holen wenn er sich die Wohnung anschaut.
Wir müssen jetzt sowieso erstmal warten bis er die schriftliche bestätigung vom Vertrag uns schickt und da werden wir ja sehen was er da rein geschrieben hat.
Und werden uns dann Hilfe holen vom Mieterschutzbund.
Ich sage euch mal bescheid wenn der Brief da ist!

Lieben Dank
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